Absicherung bei Ausfall von Skipper oder Crewmitgliedern

Charter-Rücktrittsversicherung

Die Charter-Rücktrittsversicherung deckt die Kosten ab, die beim Ausfall oder Abbruch eines Segeltörns entstehen, und begrenzt damit Ihren finanziellen Schaden. Sie haben das Reiseziel schon ausgesucht, die Crew zusammengestellt und die Charteryacht gebucht? Sie glauben, dass nichts mehr schief gehen kann? Leider schon! Denn zwischen Buchung und Antritt des Segeltörns liegt meistens eine gewisse Zeit, in der noch so einiges schief geschehen kann.

Was passiert zum Beispiel, wenn der Skipper zwei Wochen vor dem Törn einen Unfall hat und die Reise nicht antreten kann? Sie finden vielleicht keinen geeigneten Ersatz. Schon fällt der Urlaub für die gesamte Crew aus und die Kosten haben Sie auch noch zu tragen. Um auf solche Eventualitäten vorbereitet zu sein, lohnt es sich, eine Charter-Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Das Besondere an dieser Reiserücktrittsversicherung für Segler ist, dass sie auch greift, wenn Sie keinen Skipper-Ersatz finden. Dies kommt bei den meisten Törns dem Totalausfall gleich.

Auf der folgenden Seite erfahren Sie nicht nur, was die Charter-Rücktrittsversicherung alles absichert, sondern auch, wann und wie Sie sich am besten versichern.

Charter-Rücktrittsversicherung: Vertrag unterschreiben

Was ist eine Charter-Rücktrittsversicherung?

Die Charter-Rücktrittsversicherung ist eine nützliche Charterversicherung für alle Segler, die keine eigene Segelyacht besitzen. Sie greift immer dann, wenn der Segeltörn aus irgendeinem Grund nicht stattfinden oder eines der Crew-Mitglieder nicht mitsegeln kann.

Damit nicht die gesamte Crew auf den Kosten sitzenbleibt, bieten verschiedene Versicherungsunternehmen eine Rücktrittsversicherung für Segelcharter an

Versichert werden kann die komplette Segelcrew, sodass sich der finanzielle Schaden für alle Mitglieder in Grenzen hält.

Sogar bei kleinen Törns lohnt sich das Versichern des Charter-Rücktritts, da zudem der Flug zum Segelrevier mitversichert werden kann.

Was sichert die Charter-Rücktritts-versicherung ab?

Die Hauptleistung der Rücktrittsversicherung für Yachtcharter ist das Erstatten von Stornokosten, jedoch wird ein signifikanter Unterschied zwischen Skipper und Crewmitgliedern gemacht. Sollte nämlich einer der Ausfall-Gründe auf den Skipper zutreffen, sodass der Törn abgesagt werden muss, bezahlt die Versicherung alle anfallenden Stornokosten sowohl für den Skipper als auch für die Crew.

Sollte ein Crewmitglied ausfallen, werden nur die anteiligen Törn-Kosten für das Mitglied übernommen, sodass keine Zusatzkosten auf den Rest der Crew zukommen. Bei Abbruch des Törns ohne Weitervercharterung, erstattet der Versicherer allen Versicherten außerdem die neu entstandenen Rückreisekosten.

Charter-Rücktrittsversicherung: Seemannsknoten zur Sicherung

Sind die Leistungen durch eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?

Einige Leistungen der Charter-Rücktrittsversicherung sind bereits in der klassischen Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Der Versicherungsnehmer selbst genießt bei beiden Versicherungen den vereinbarten Versicherungsschutz.

Die Rücktrittsversicherung für Segelcharter ist jedoch explizit auf das Segeln ausgelegt. So wird zum Beispiel nicht nur der vertraglich genannte Versicherungsnehmer finanziell abgesichert, sondern die gesamte Crew ist im Versicherungsschutz mitinbegriffen.

Im Falle einer Erkrankung des Skippers kann die Crew nicht in den Törn starten. Mit einer Charter-Rücktrittsversicherung können dann alle Mitglieder Stornokosten ihrer Reise geltend machen. Auch der Ausfall eines Crewmitgliedes kann anteilig mitversichert werden, ohne dass das Crewmitglied Versicherungsnehmer sein muss. Die übliche Reiserücktrittsversicherung deckt diese Kosten nicht ab.

Welche Leistungen bietet die Charter-Rücktrittsversicherung?

Es gibt verschiedene Gründe, weswegen ein Törn nicht stattfinden kann oder vor geplantem Ende abgebrochen werden muss. Viele dieser Gründe können Sie mit einer Rücktrittsversicherung für Segelcharter abdecken. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die Sie beachten müssen. Welche Fälle die Charter-Rücktrittsversicherung genau absichert und welche finanziellen Leistungen sie dem Versicherten bietet, erfahren Sie bei uns!

Die Charter-Rücktrittsversicherung gilt weltweit für die Zeit vor Antritt und während des Chartertörns. Sie greift immer dann, wenn Sie als Versicherter oder Ihre Segel-Begleitung nicht am Törn teilnehmen kann. Die unten aufgeführten Gründe für eine Nichtteilnahme werden in der Regel von der Charter-Rücktrittsversicherung abgedeckt - dies gilt übrigens auch für Ihre Angehörigen:

  • schwere Erkrankung
  • Unfall
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • unvorhersehbare Arbeitslosigkeit
  • Todesfall

Welche Fälle werden nicht abgesichert?

Wenn der Chartertörn aus den folgenden Gründen abgesagt wird, zahlt die Charter-Rücktrittsversicherung allerdings nicht. In diesen Fällen werden Sie selbst zur Kasse gebeten:

  • Beruflicher Verhinderung
  • Vorhersehbare bzw. grob fahrlässig herbeigeführte Krankheiten
  • Krieg
  • Streik

Wann sollte die Versicherung am besten abgeschlossen werden?

Eine Charter-Rücktrittsversicherung sollte immer im Vorfeld eines Segeltörns abgeschlossen werden. Noch bevor der Törn startet, kann es jederzeit zu dem unvorhersehbaren Fall kommen, dass ein Crewmitglied oder der Skipper schwer erkrankt und infolgedessen nicht mehr an der Reise teilnehmen kann.

Viele Anbieter von Charter-Rücktrittsversicherungen haben eine Mindestvorlaufzeit für den Abschluss des Vertrags vor einem Törn. Deswegen sollten Sie sich unbedingt schon vor der Buchung Ihres Urlaubs mit den Versicherungsmöglichkeiten auseinandersetzen.

Meistens wollen die Versicherer, dass Sie spätestens zwei Wochen nach der Buchung Ihre Versicherung abschließen, damit der Versicherungsschutz auch greift. Bei kurzfristigen Reisen, muss die Versicherung sogar bereits am Tag nach der Buchung vertraglich festgehalten werden.

Was muss beim Vertrags-abschluss beachtet werden?

Beim Abschluss der Versicherung müssen Sie verschiedene Angaben machen, um vollständig abgesichert zu sein. Zum einen müssen Sie die Gesamtkosten des Törns angeben. Diese beinhalten sowohl die Chartergebühren als auch die Anreisekosten und etwaige Zusatzleistungen. Dieser voll ausgeschriebene Reisepreis fungiert als Vorgabe der Versicherungssumme, für die Ihre Charter-Rücktrittsversicherung haftet. Zum anderen müssen Sie alle Crewmitglieder eintragen und den Beginn sowie das Ende der Reise festlegen.

Achten Sie beim Vergleich der verschiedenen Anbieter besonders auf die Höhe der Selbstbeteiligung und die möglichen Gründe für den Ausfall. Kann der Segeltörn wegen unvorhergesehener Arbeitslosigkeit nicht angetreten werden, haben Sie bei vielen Anbietern keinen Versicherungsanspruch. Nehmen Sie sich also im Vorfeld genug Zeit, um die sinnvollste Charter-Rücktrittsversicherung für Ihre Ansprüche zu finden.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Eine Pauschal-Antwort auf den Preis einer Charter-Rücktrittsversicherung können wir Ihnen nicht geben, denn so unterschiedlich wie die Kosten für Ihren Törn ausfallen können, fallen auch die Versicherungskosten aus. Ihre Versicherungs-Prämie ist also abhängig davon, wie hoch Ihr Reisepreis ist.

Häufig bieten die Versicherer Staffelungen in 500- oder 1000-Euro-Schritten an, die dann die Höhe der Prämie festlegen. Neben der generellen Prämie kommt bei einem Schadensfall noch eine prozentual festgelegte Selbstbeteiligung auf Sie zu. Wichtig ist, dass Sie immer den vollen Gesamtpreis der Reise angeben. Sollten Sie dies versäumen und Ihre Reise mehr kosten als im Vorfeld kommuniziert wurde, greift Ihre Versicherung in der Regel nicht mehr.

Unser Tipp: Reduzieren Sie Ihre Versicherungskosten, indem Sie Ihre Crewmitglieder direkt mit versichern. Die Kosten für einen ausgefallenen Chartertörn im Ausland können schnell mehrere Tausend Euro pro Person betragen, was für alle Mitglieder eine finanzielle Mehrbelastung darstellt. Daher empfehlen wir von segeln360.de jedem Segler sich mit seiner Crew zusammen zu setzen und sich mit den Vorteilen einer solchen Rücktrittsversicherung für Yachtcharter zu beschäftigen.

Beim Vergleichen der Charter-Rücktrittsversicherungen wünschen wir viel Erfolg und hoffen, dass Sie Ihren nächsten Segeltörn ohne Komplikationen antreten können!

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