Absicherung gegen teure Folgekosten

Charter-Beschlagnahmeversicherung

Die Charter-Beschlagnahmeversicherung sichert im Falle einer Beschlagnahme den Folgecharter durch Zahlung der Strafkaution. Ihre Segelyacht kann aufgrund eines Gesetzesverstoßes oder durch einen verursachten Unfall durch die zuständige Behörde beschlagnahmt werden.

Bis zur vollständigen Klärung der Angelegenheit, bleibt das Segelboot beschlagnahmt. Dies ist nicht nur ärgerlich für die gesamte Crew, sondern kann für Sie unter Umständen sehr teuer werden. Denn fällt die Segelyacht für den Folgecharter aus, werden Sie zur Verantwortung gezogen.

Sichern Sie sich daher am besten mit einer Segelyacht-Beschlagnahmeversicherung ab. Wie Sie Ihren Charter gegen eine Beschlagnahme versichern und was Sie beim Vertragsabschluss mit Ihrem Charterpartner beachten sollten, erfahren Sie bei segeln360.de.

Was ist eine Charter-Beschlagnahmeversicherung?

Die Charter-Beschlagnahmeversicherung schützt Sie vor dem behördlichen Einbehalt Ihrer Charteryacht und den möglichen Folgekosten.

Außerhalb von Deutschland gelten auch für das Segeln vielerorts andere Gesetze, die bei Nichtbeachtung unterschiedlich streng geahndet werden. Bei einem Verstoß kann es also vorkommen, dass die gecharterte Segelyacht manchmal schneller beschlagnahmt wird, als gedacht. Wenn es um die Klärung eines (vermutlich) rechtswidrigen Tatbestands geht, leiten manche Behörden drastische Schritte ein.

Möchten Sie in diesem Fall nicht aus eigenen Mitteln eine teure Strafkaution entrichten, ist eine Beschlagnahmeversicherung für Segelcharter eine äußerst nützliche Charterversicherung.

Vertrag zur Charter-Beschlagnahmeversicherung

Was sichert die Charter-Beschlagnahmeversicherung ab?

Tritt ein strafrechtlich relevanter Tatbestand ein, so wird die Segelyacht in den meisten Fällen beschlagnahmt. Dies kann aufgrund eines Unfalls geschehen, jedoch reichen in manchen Ländern auch Verstöße gegen Umweltgesetze oder Einreisebestimmungen aus. In diesem Fall legt die zuständige Behörde Ihre Yacht im wahrsten Sinne des Wortes an die Kette.

Die Beschlagnahme dauert in der Regel bis zur vollständigen Klärung des Falls. Je nach Sachlage, kann die Dauer jedoch stark variieren. In dieser Zeit können der Skipper sowie die gesamte Crew Ihren Segelcharter nicht fortsetzen und das gecharterte Segelboot bleibt unter behördlicher Aufsicht. Doch dieser Umstand ist nicht nur ärgerlich und eine teure Angelegenheit für die betroffene Crew, sondern bedeuten meist auch Verzögerungen oder Ausfälle für den Folgecharter.

Da die Segelyacht bis zur Zahlung der Kaution an Ort und Stelle bleibt, müssen Sie die Kosten für Ausfälle selbst tragen oder die Kaution begleichen. Da diese in der Regel sehr hoch ist, lohnt sich der Abschluss einer Charter-Beschlagnahmeversicherung. Diese Versicherung greift in solch einem Fall und hinterlegt eine Strafkaution bei der Behörde, sodass Sie Ihren Segeltörn nach kurzer Zeit fortsetzen können. Dies hat zur Folge, dass die Segelyacht für den Folgecharter nicht ausfällt und Ihnen die meist sehr hohen Schadensansprüche erspart bleiben.

Vertragsabschluss einer Charter-Beschlagnahmeversicherung

Sind die Leistungen durch die übliche Beschlagnahmeversicherung abgedeckt?

Die Charter-Beschlagnahmeversicherung schützt Sie als Skipper vor Schäden an Ihrem Privatvermögen, wenn Ihre Charteryacht beschlagnahmt wurde und der Törn nicht fortgesetzt werden kann. Da es sich jedoch bei dem gecharterten Segelboot nicht um Ihr Eigentum handelt, fällt die Charter-Beschlagnahmeversicherung nicht unter die übliche Beschlagnahmeversicherung. Wenn Sie also häufig in internationalen Gewässern unterwegs sind, könnte es sich lohnen, eine solche Versicherung zusätzlich zu Ihren anderen Charterversicherungen abzuschließen.

Welche Leistungen bietet die Charter-Beschlagnahmeversicherung?

Eine Charter-Beschlagnahmeversicherung ist in erster Linie für Segler sinnvoll, die vermehrt auf internationalen Gewässern unterwegs sind. Denken Sie immer daran, im Vorfeld eines Versicherungsabschlusses abzuwägen, ob diese in Ihrem Fall wirklich notwendig ist.

Ebenso ist es äußerst wichtig, genau die Konditionen zu studieren. So erleben Sie im Nachhinein keine bösen Überraschungen.

Welche Leistung in welchem Umfang durch eine Charter-Beschlagnahmeversicherung abgedeckt wird, ist abhängig von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Allgemein funktioniert dieser Versicherungstyp jedoch so, dass der Versicherer im Falle einer Beschlagnahme in Vorkasse für die Strafkaution tritt.

So kann das Boot auch während der Aufklärung des Straftatbestands noch weiter verchartert werden.

Wann sollte die Versicherung am besten abgeschlossen werden?

Die Charter-Beschlagnahmeversicherung muss im Vorfeld Ihres Segeltörns abgeschlossen werden. Daher planen Sie am besten ausreichend Zeit für Ihre Versicherungssuche ein. So können Sie passende Versicherer entspannt vergleichen und die jeweiligen Angebote genau prüfen.

Ein Versicherungsabschluss unter Zeitdruck kann sich im Nachhinein als fatal herausstellen, wenn es um Zahlung und Unterstützung bei Schäden oder anderen Versicherungsfällen geht. Daher beginnen Sie immer mit genügend Vorlaufzeit, um während den Törn-Vorbereitungen den passenden Anbieter für Ihre Beschlagnahmeversicherung zu finden. So können Sie Ihren Segelurlaub sicher und vor allem entspannt genießen.

Den perfekten Versicherer in dem großen Angebot zu finden, gestaltet sich manchmal als schwierige Aufgabe. Sind Sie bereits ein erfahrener Skipper, kennen Sie womöglich schon einige Versicherer und können sich für Ihren nächsten Törn an Ihren vertrauensvollen Stammpartner wenden.

Sie kennen sich in diesem Bereich noch nicht so gut aus und sind auf der Suche nach einem passenden Versicherer für Ihren nächsten Chartertörn? Dann können Ihnen entweder ein ausführlicher Anbietervergleich oder Erfahrungsaustausch im Internet oder der Besuch einer Segel-Fachmesse weiterhelfen.

Die Internetsuche hat den Vorteil, dass Sie sich so viel Zeit wie nötig nehmen können, um alle Angebote zu vergleichen. Außerdem können Sie die meisten Versicherungen inzwischen auch bequem online abschließen. Ebenso bieten diverse Plattformen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Seglern.

Der Messebesuch hingegen ist mit mehr Aufwand verbunden, bietet aber mehr Möglichkeiten für individuelle Beratungsgespräche. Denn hier treffen Sie neben Charteranbietern und erfahrenen Skippern auch Versicherungsunternehmen, mit denen Sie direkt persönlich Ihre Vorstellungen besprechen können.

Was muss beim Vertragsabschluss beachtet werden?

Charter-Beschlagnahmeversicherung: Segelboote im Hafen bei Sonnenuntergang

Wichtig ist, dass Sie verschiedene Versicherungsangebote vor dem Vertragsabschluss genau vergleichen. Erst dann können Sie sich für die Charter-Beschlagnahmeversicherung entscheiden, die für Ihre Charterbedingungen das beste Angebot und den umfangreichsten Schutz verspricht. Hilfreich bei der Auswahl der optimalen Versicherung können auch Bewertungen und Erfahrungsberichte von anderen Skippern sein. Im Internet finden sich diverse Foren und Blogs über alle Fragen rund um den Segelbetrieb. Auf einer Messe können Sie sich direkt mit anderen Segelbegeisterten über Erfahrungen mit Versicherungen austauschen.

Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, das Kleingedruckte zu lesen. Umfasst der Versicherungsvertrag auch wirklich alle Leistungen, die Sie benötigen? Bis zu welcher Summe geht der Versicherer in Vorleistung für die Kaution? Können die finanziellen Schäden durch einen Ausfall des Folgecharters mit dieser Versicherung abgewendet werden? Nehmen Sie sich beim Durchlesen des Vertrags genügend Zeit und zögern Sie nicht, auch Fragen zu Unklarheiten zu stellen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, am Ende doch auf den Folgekosten für die Beschlagnahme sitzen zu bleiben.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Wie bei jeder normalen Versicherung richtet sich die Höhe der Prämie einer Charter-Beschlagnahmeversicherung meist nach der jeweiligen Deckungssumme oder der Höhe der Selbstbeteiligung. Ebenso bieten manche Versicherungen Rabatte für den Abschluss von Versicherungspaketen an.

Sollten Sie bei Ihrem Versicherer bereits eine Haftpflicht-, Kautions- oder Unfall-Versicherung abgeschlossen haben, so sinkt möglicherweise die Prämie für Ihre Beschlagnahmeversicherung für Segelcharter aufgrund von Staffelung.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld genau über die anfallenden Kosten und vergleichen Sie im Zweifel mehrere Angebote für Charter-Beschlagnahmeversicherungen. So finden Sie mit Sicherheit die passende Versicherung ganz nach Ihren Vorstellungen.

Sichern Sie sich aktiv gegen eine Beschlagnahme Ihrer Charteryacht ab, sodass im Notfall eine Strafkaution für Sie hinterlegt werden kann.

Das Team von segeln360 wünscht einen sicheren nächsten Segeltörn!

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