Neuerungen in der Sportbootführerscheinverordnung

Der neue Sportbootführerschein

Seit dem 10. Mai 2017 gilt in Deutschland eine aktualisierte Sportbootführerscheinverordnung und mit ihr ist der neue Sportbootführerschein in Kraft getreten. Wo Sie früher zum Segeln noch zwei unterschiedliche Segelscheine für Binnenschifffahrts- und Seeschifffahrtsstraßen besitzen mussten, reicht heutzutage ein einziges Dokument aus. Der neue Segelschein wird in Scheckkartenformat ausgestellt. Langfristig sollen neben dem SBF See und Binnen auch der SKS, SSS und SHS auf der Karte eingetragen werden können.

Der neue Sportbootführerschein vereint den Geltungsbereich des SBF Binnen und See in einem Segelschein!

Im Vordergrund der Änderungen steht die Zusammenlegung des Sportbootführerschein Binnen und See zu einem Segelschein. Die neue Verordnung soll darüber hinaus zu einer Entbürokratisierung und Steigerung der Attraktivität des deutschen Wassersports führen. Welche Änderungen wichtig sind, was mit den alten Führerscheinen passiert und wie die neuen Prüfungsmodalitäten geregelt sind, erfahren Sie auf dieser Seite!

Neuer Sportbootführerschein: Das müssen Sie wissen

Alle Änderungen auf einen Blick

  • Zusammenlegung SBF Binnen und See
  • Segelschein in Scheckkarten-Format
  • Gilt auf Binnenschifffahrtstraßen für Sportboote mit weniger als 20 Metern Länge (einzige Ausnahme: Auf dem Rhein darf das Boot nur 15 Meter lang sein)
  • Gilt auf Seeschifffahrtsstraßen für Sportboote ohne Längenbegrenzung
  • Zulassungsantrag kann bis zu einer Woche vor der Prüfung abgegeben werden
  • Vereinfachung des ärztlichen Attestes
  • Theorie- und Praxis-Prüfungen können an verschiedenen Tagen und an verschiedenen Orten abgelegt werden
  • Eine bestandene Teilprüfung ist ein Jahr lang gültig
  • Eine nicht-bestandene Prüfung kann bereits am nächsten Tag wiederholt werden
  • Prüfungen können auch im Ausland abgelegt werden
  • Mehr Transparenz bei den Kosten (Raum- und Reisekosten werden mit aufgeführt)

Was passiert mit den alten Sportbootführerscheinen?

Trotz der zahlreichen Neurungen und Änderungen in der Führerscheinverordnung müssen Sie sich keine Sorgen um die Gültigkeit Ihrer alten Segelscheine machen. Alle bereits erteilten Sportbootführerscheine bleiben gültig.

Seit Januar 2018 haben Sie die Möglichkeit, bestandene Prüfungen auf das neue Scheckkartenformat umtragen zu lassen. Einen Führerschein im Scheckkartenformat können Sie ganz einfach in der Geschäftsstelle der beiden beliehenen Verbände DMYV und DSV beantragen. Nach einer Zahlung eines einmaligen Betrags von 32 € erhalten Sie den neuen Sportbootführerschein mit allen Ihren Zulassungsbescheinigungen.

Geltungsbereich neuer SBF

Der große Vorteil des neuen Sportbootführerscheins ist, dass die Geltungsbereiche Binnen und See auf einem Dokument vereint sind. Haben Sie die jeweilige Prüfung erfolgreich absolviert wird auf dem Sportbootführerschein vermerkt, dass Sie die amtliche Fahrerlaubnis für den Bereich Binnen oder See haben. Dabei hat sich der Geltungsbereich Binnen ebenfalls ein wenig verändert. Auf Binnenschifffahrtsstraßen dürfen Sie inzwischen Sportboote bis zu einer Länge von 20 Metern führen. Einzige Ausnahme bildet dabei der Rhein, hier gilt weiterhin eine Maximallänge von 15 Metern. Am Geltungsbereich zum Führen von Motorbooten oder Segelyachten auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen hat sich hingegen nichts geändert. Hier gibt es immer noch eine Führerscheinpflicht für alle Motorboote mit einer Leistung von mehr als 15 PS. Sofern diese innerhalb der Drei-Seemeilen-Zone der Seeschifffahrtsordnung geführt werden sollen.

Sportbootführerscheine Binnen und See

Praktisches Scheckkartenformat

Eine weitere große Neuerung der aktualisierten Sportbootführerschein-verordnung war die Einführung des Scheckkartenformats Anfang 2018. Damit entspricht der neue Segelschein dem inzwischen gängigen ID1-Kartenformat der ISO-Norm 7810, das auch schon für deutsche Personalausweise und Kfz-Führerscheine gilt. Das neue Format hat den großen Vorteil, dass es besser ins Portemonnaie passt und sehr viel wasserdichter ist als die alten Scheine.

Neben den persönlichen Daten wie Name, Adresse und Lichtbild des Inhabers, werden auf der Scheckkarte auch die Geltungsbereiche und Antriebsarten vermerkt. „IW“ (Inland waters) ist das Kürzel für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen und „CW“ (Coastal waters)

für Seeschifffahrtsstraßen. „M“ (Motorized craft) steht für einen Motor-Antrieb, „S“ (Sailing craft) für den Antrieb durch Segel. Hinter den Kürzeln wird auch das Datum der entsprechenden Fahrerlaubniserteilung abgedruckt. Außerdem wird vermerkt, welches Sportboot genau geführt werden darf, welche Stelle den Führerschein ausgestellt und zugelassen hat und ob es eventuelle Auflagen wie etwa das Tragen einer Brille gibt.

Nach einer bestandenen Prüfung gibt der zuständige Prüfungsausschuss die Führerscheinkarte bei der Bundesdruckerei in Auftrag. Sobald das offizielle Dokument fertiggestellt ist, wird es direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. In der Regel dauert dieser Vorgang circa zehn Werktage, länger kann es dauern, wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Auch bei den Zulassungsvoraussetzungen gibt es ein paar Neuerungen, die den Zugang zur Prüfung für einen der beiden Geltungsbereiche erleichtern sollen. Eine dieser Maßnahmen war die Senkung des Mindestalters für eine Prüfung unter Segel auf 14 Jahre, beziehungsweise 13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung. Bei einer Prüfung mit Antriebsmaschine müssen die Anwärter weiterhin mindestens 16 Jahre alt sein.

Auch das ärztliche Attest zur Tauglichkeitsprüfung wurde vereinfacht. Nun versendet der untersuchende Arzt die Untersuchungsergebnisse direkt an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Sollten Sie bereits einen Sportbootführerschein besitzen, reicht die Vorlage des Scheins aus, um die Tauglichkeit für einen weiteren Geltungsbereich zu bescheinigen. Dafür darf der Führerschein zum Zeitpunkt der Antragsstellung jedoch nicht älter als ein Jahr sein. Außerdem wurden die Fristen zur Anmeldung einer Prüfung gelockert. So reicht es inzwischen aus, wenn der Zulassungsantrag eine Woche vor der Prüfung beim zuständigen Prüfungszentrum vorliegt.

Prüfung zum neuen Sportbootführerschein: Segelyacht auf dem Wasser

Prüfung

An der Struktur und dem Inhalt der Prüfungen des Sportbootführerscheins hat sich nicht viel geändert. Sie müssen weiterhin für jeden Geltungsbereich und jede Antriebsart einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil absolvieren. Neu ist, dass Sie die beiden Teilprüfungen an verschiedenen Tagen und an verschiedenen Orten ablegen können. So können Sie beispielsweise die praktische Prüfung zum Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen auch im Urlaub auf Mallorca absolvieren. Den Theorieteil holen Sie dann einfach in Deutschland nach. Bestandene Teile sind bis zu einem Jahr gültig. Erst nach Ablauf des Jahres verfallen sie und beide Teile müssen wiederholt werden, um den Schein zu erlangen. Bei einer nicht-bestandenen Prüfung müssen Sie inzwischen nicht mehr vier Wochen bis zur möglichen Wiederholung warten, sondern können gleich am nächsten Tag noch einmal antreten.

Was Sie inhaltlich in den theoretischen und praktischen Teilprüfungen erwartet, können Sie auf den Seiten zum SBF Binnen und SBF See detailliert nachlesen. Neurungen gibt es nur in Hinsicht auf einige Begrifflichkeiten, die im Frage- und Antwortkatalog der theoretischen Prüfungen vorkommen. In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen die alten und neuen Begriffe einmal übersichtlich aufgelistet.

Alter Begriff Neuer Begriff
Sportbootführerschein Binnen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen
Sportbootführerschein See Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen
Fahrzeugführer Schiffsführer
Sportbootführerscheinverordnung Binnen Sportbootführerscheinverordnung
Sportbootführerscheinverordnung See Sportbootführerscheinverordnung
Wasser- und Schifffahrtsamt Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Kosten für den neuen Sportbootführerschein

Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung gibt es auch eine Änderung im Hinblick auf die Kosten einer Prüfung für den Sportbootführerschein. Die neuen Gebühren sind in Ihrer Aufführung der verschiedenen Tatbestände sehr viel transparenter, als die alte Regelung. Sie wissen nun genau, wie hoch die Kosten sind, die auf Sie zukommen und wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. Auch die Raum- und Reisekosten des Prüfers sind nun ersichtlich, sodass Sie mit keinen versteckten Kosten mehr rechnen müssen.

Auf der Seite des Deutschen Motoryachtverbandes können Sie die einzelnen Gebührentatbestände einsehen und nachvollziehen. In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, wie viel die Prüfungen zu den verschiedenen Geltungsbereichen und Antriebsarten insgesamt kosten. Nicht einberechnet sind die Kosten für einen möglichen Vorbereitungskurs an einer Segelschule.

Art des Befähigungsnachweises Gesamtkosten
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (Gesamt) 110,93 €
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Motor und Segel an einem Tag) 124,84 €
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen (Motor) 100,23 €
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen (Segel) 98,09 €
Umschreiben der alten Scheine in das neue Scheckkartenformat 32,00 €