Berechtigungen zum Funken unter Segel

Wissenswertes zum Funkzeugnis

Was ist eigentlich ein Funkzeugnis und wozu benötigen Sie es beim Segeln? Stellen Sie sich vor, Sie müssten auf hoher See einen Notruf absetzen oder die Küstenwache darüber informieren, dass eines Ihrer Crewmitglieder schwer verletzt ist – in diesen Situationen leistet Ihnen ein Funkgerät wertvolle Dienste. Der Umgang mit solchen Geräten muss jedoch gelernt werden, daher gibt es in Deutschland seit 2005 eine Funkzeugnis-Pflicht für alle Skipper, die eine Yacht mit funktechnischer Anlage führen wollen. Es reicht also nicht mehr, wenn irgendein Crewmitglied im Besitz eines der Funkzeugnisse ist, sondern der Bootsführer selbst muss einen Sprechfunk-Schein erworben haben.

Ein Funkzeugnis ist auch auf Charteryachten im europäischen Ausland Pflicht.

Das gilt auf eigenen Booten genauso wie auf Charteryachten. Im europäischen Ausland sind die Regelungen zwar noch nicht überall so strikt wie in Deutschland, aber es ziehen immer mehr Länder nach und sorgen so für eine einheitliche Funkzeugnis-Pflicht. Wer beispielsweise in den Niederlanden ohne gültiges Funkzeugnis erwischt wird, riskiert Ordnungsgelder bis zu 1.000 Euro. Daher sollten Sie auch bei einem Segeltörn im Ausland Ihr Zeugnis nicht vergessen!

Funkzeugnis: Funkgerät vor oranger Warnjacke
Funkzeugnis-Typen: Funkgerät an Bord

Verschiedene Funkzeugnis-Typen

Ähnlich wie bei Segelscheinen gibt es auch bei Funkzeugnissen unterschiedliche Scheine mit verschiedenen Geltungsbereichen, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverfahren. Je nachdem welche Funkanlagen Sie auf welchen Gewässern bedienen wollen, müssen Sie ein anderes Zeugnis vorlegen können. Im Folgenden stellen wir Ihnen daher alle drei Zeugnisse vor:

Das Ultrakurzwellen-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI), das beschränkt gültige (SCR) und das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC). Beispielsweise muss der Skipper einer Yacht mit UKW-Anlage ein SCR vorweisen. Für Boote mit einer Anlage für Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenempfang hingegen muss der Bootsführer im Besitz eines LRC sein. Lernen Sie alles rund um die verschiedenen Funkzeugnis-Typen und entscheiden Sie selbst, welchen Schein Sie für Ihre Zwecke benötigen.

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Allgemeines und Zulassungsvoraussetzungen

Beim UBI handelt es sich um die amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen von Schiffsfunkstellen auf Binnenschifffahrtsstraßen. Dieses Zeugnis ist nicht nur international, sondern auch unbefristet gültig. Sobald sich auf Ihrer Yacht ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System) befindet und Sie als Skipper auf Binnenschifffahrtsstraßen segeln sind Sie verpflichtet, im Besitz dieses Zeugnisses zu sein.

Zulassungsvoraussetzungen für dieses Funkzeugnis gibt es, abgesehen von einem erforderlichen Mindestalter von 15 Jahren, keine. Aus diesem Grund legen viele Bewerber im Vorfeld eines Sportbootführerscheins bereits die Prüfung zum UBI ab.

Prüfung

Die UBI-Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bei der Theorie müssen Sie schriftlich einen Fragebogen beantworten, bei dem Sie unter der Verwendung von Buchstabiertafeln Ihre Fähigkeit zur Aufnahme und Abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen unter Beweis stellen. Dabei werden von Ihnen Kenntnisse über verschiedene Teilbereiche des Binnenschifffahrtsfunks erwartet, beispielsweise werden die Rangfolgen und Arten des Funkverkehrs, die Frequenzen und ihre Nutzungen oder das automatische Senderidentifikationssystem (ATIS) thematisiert.

Während der praktischen Prüfung müssen Sie Ihr theoretisches Wissen in die Tat umsetzen und verschiedene Funk-Aufgaben erfolgreich lösen. Unter anderem müssen Sie die Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle bedienen, um eine oder alle Funkstellen anzurufen oder einen Anruf entgegen zunehmen.

Sollten Sie bereits eine Prüfung zu einem der anderen Funkzeugnisse abgelegt haben, werden sowohl der theoretische als auch der praktische Teil des UBIs für Sie verkürzt. Außerdem besteht die Möglichkeit zwei Sprechfunkzeugnis-Prüfungen an einem Tag abzulegen.

Kosten

Vergeben wird der UBI vom Deutschen Segler-Verband (DSV) und vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV). In Deutschland kann man an 14 verschiedenen Standorten die Prüfung zum UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ablegen.

Termine und genaue Kosten werden von den unterschiedlichen Prüfungsausschüssen festgelegt und können deswegen variieren.

Funkzeugnis - UBI: Segelboot auf blauem Wasser

Quick-Facts zum UBI

  • weltweit auf Binnenschifffahrtsstraßen gültig
  • unbefristet Gültigkeit
  • für Sportboote mit UKW-Binnenschifffahrtsfunk
  • Mindestalter 15 Jahre
  • für Berufs- und Sportschifffahrt
  • Prüfung besteht aus Theorie & Praxis

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SCR)

Allgemeines und Zulassungsvoraussetzungen

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis oder auch „Short Range Certificate“ (SCR) genannt, ist die amtlich bescheinigte Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW, bis zu circa 35 Seemeilen. Dieses Zeugnis ist international und unbefristet gültig. Außerdem ist das SCR verpflichtend für alle Sportbootführer mit einer Funkanlage im Küstenbereich.

Einzige Zulassungsvoraussetzung zur SCR-Prüfung ist ein Mindestalter von 15 Jahren. Bei Minderjährigkeit wird die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.

Prüfung

Der theoretische Teil der SCR-Prüfung besteht aus einem Fragebogen der schriftlich und auf Englisch beantwortet werden muss. Dabei werden die Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets geprüft. Außerdem müssen Sie noch einen englischen Text ins Deutsche übersetzen und Ihre Kenntnisse über die mobilen und öffentlichen Seefunkdienste und das GMDSS unter Beweis stellen. Sowohl der Fragebogen als auch Ihre Englischkenntnisse können gegebenenfalls noch einmal in einem mündlichen Examen überprüft werden.

In der Praxis müssen Sie verschiedene Pflichtaufgaben aus dem Bereich des terrestrischen Seefunks und einige andere Aufgaben, wie beispielsweise das Aussenden des Notalarms, die Abwicklung des Routine- und Notverkehrs oder das Wechseln eines Kanals, erfolgreich meistern. Alle Aufgaben werden natürlich unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage abgewickelt.

Kosten

Der DSV und der DMYV nehmen an neun Standorten in Deutschland die Prüfung für dieses Funkzeugnis ab. Da heutzutage die Binnenschifffahrtsstraßen nicht mehr zum Geltungsbereich des SCR gehören, sondern zum UBI, lohnt es sich – wie bereits erwähnt – eine Kombinations-Prüfung für beide Zeugnisse anzutreten. Hier sparen Sie nicht nur Kosten für die Prüfungen, sondern müssen nur für einen Prüfungstag lernen.

Die Kosten für die Prüfung belaufen sich auf circa 170 Euro, können jedoch von Prüfungsausschuss zu Prüfungsausschuss etwas variieren. Hinzu kommen noch die Lern- und Vorbereitungskosten. Wie hoch diese sind ist davon abhängig, ob Sie mit Hilfe einer Segelschule, eines Online-Kurses oder autonom lernen.

Quick-Facts zum SCR

  • weltweit auf Seegewässern gültig, beschränkt auf 35 Seemeilen
  • unbefristete Gültigkeit
  • für Sportboote mit UKW Seefunk im GMDSS international
  • Mindestalter 15 Jahre
  • nur für Sportschifffahrt
  • im Küstenbereich Voraussetzung
  • Prüfung besteht aus Theorie & Praxis (gute Englischkenntnisse notwendig)

Das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)

Allgemeines und Zulassungsvoraussetzungen

Auf Englisch heißt das Allgemeine Funkbetriebszeugnis „Long Range Certificate“, daher hat es auch seine Abkürzung LRC. Es ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für Grenzwelle (GW), Kurzwelle (KW), Ultrakurzwelle (UKW) und sogar Satelliten-Seefunk auf Sportbooten.

Auch dieses Zeugnis ist international und unbefristet gültig und erlaubt dem Besitzer die Bedienung aller Funkanlagen. Es ist also das höchste aller Funkzeugnisse und damit ebenso verpflichtend für Skipper auf weltweiter Fahrt mit jeglichen Funkgeräten. Die Zulassung um das LRC-Funkzeugnis zu erwerben erfolgt erst nach der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Prüfung

Auch diese Funkzeugnis-Prüfung ist zweigeteilt. Beim theoretischen Teil müssen Sie, genau wie beim SCR, Ihre Englischkenntnisse nachweisen und Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen aufnehmen und anschließend ins Deutsche übersetzen. Außerdem muss ein deutscher Text ins Englische übersetzt und mit Hilfe des internationalen phonetischen Alphabets abgesetzt werden.

Basis der Prüfung ist das Grundwissen des SCR, thematische Schwerpunkte sind der mobile Seefunk über Satelliten, das GMDSS und die englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See.

Während der Praxis müssen Sie dann diverse Pflichtaufgaben aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten erfolgreich bearbeiten. Darüber hinaus stellen die Prüfer noch einige Aufgaben zu sonstigen Fertigkeiten, die ebenfalls unter der Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen gelöst werden müssen.

Kosten

Es gibt in Deutschland sechs verschiedene DSV/DMYV-Standorte, an denen dieses Funkzeugnis erworben werden kann. Informationen über die genauen Kosten und den Ersatz bei Verlust erhalten Sie bei den regionalen Stellen.

Effektive und professionelle Lernhilfe für alle drei Funkzeugnisse finden Sie bei Segelschulen oder in Onlinekursen – aber Achtung, auch hier können die Preise unterschiedlich ausfallen!

Am besten informieren Sie sich bei der nächstgelegenen Yachtschule über die Funkkurse, die für Sie in Frage kämen.

Quick-Facts zum LCR

  • weltweit auf Seegewässern ohne Begrenzung gültig
  • unbefristete Gültigkeit
  • für uneingeschränkte Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • nur für Sportschifffahrt
  • Prüfung besteht aus Theorie & Praxis (gute Englischkenntnisse notwendig)
Funkzeugnis - Mann hält Funkgerät fest

Funkzeugnis - Prüfung anmelden

Die Prüfungen für alle Funkzeugnisse werden in einem der verschiedenen DSV- oder DMYV-Standort in Deutschland abgelegt. Dafür müssen Sie zunächst in Erfahrung bringen, welcher Standort mit Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe ist. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Verbände. Wenn Sie den passenden regionalen Standort ausfindig gemacht haben, können Sie sich dort über die angebotenen Prüfungstermine informieren und sich zur Prüfung anmelden.

Dafür füllen Sie die Zulassungsanträge aus, kopieren Ihren Personalausweis und lassen ein aktuelles Lichtbild machen. Schicken Sie die vollständigen Unterlagen an die zuständige Stelle und überweisen die Prüfungsgebühren inklusive der Nebenkosten.

Fristen & Nichterscheinen

Sollten Sie die Funkzeugnis-Prüfung nicht auf Anhieb bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Wiederholung können Sie in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sechs Monaten nach der nichtbestandenen Prüfung antreten. Erscheinen Sie zu einem angesetzten Prüfungstermin nicht, werden die Nebenkosten trotzdem berechnet.

Bei zweimaligem Nichterscheinen wird der Prüfungsantrag zurückgezogen und Sie müssen 75 % der eigentlichen Prüfungsgebühren bezahlen. 

Segelcrew auf Schiff: Funkzeugnis ist im Ausland Pflicht

Weitere interessante Themen