Hinterlegung der Strafkaution

Yacht-Beschlagnahmeversicherung: Schutz gegen Konsfiszierung durch Behörden

Wird Ihr Boot aufgrund eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes von einer Behörde beschlagnahmt, greift die Yacht-Beschlagnahmeversicherung durch die Zahlung einer Strafkaution. Für Segler in internationalen Gewässern ist dieser Versicherungsschutz besonders praktisch.

Die Beschlagnahme eines Bootes ist in fernen Ländern schneller passiert als Sie glauben: Ist es zu einem Regelverstoß oder einem Unfall mit anderen Seglern gekommen, wird die Yacht häufig bis zur Klärung des Tatbestandes einbehalten. Das nimmt nicht nur Zeit in Anspruch, sondern verursacht zum Teil hohe Kosten.

Mit einer Yacht-Beschlagnahmeversicherung sind Sie in diesem Fall gut abgesichert. Deswegen informieren wir Sie hier ausführlich über die Leistungen und Vorteile eines solchen Versicherungsschutzes.

Eine Yacht-Beschlagnahmeversicherung schützt Sie vor Kosten einer behördlichen Konfiszierung und Strafverfolgungsmaßnahmen.

Yacht-Beschlagnahmeversicherung: Seemannsknoten am Schiff

Was ist eine Yacht-Beschlagnahmeversicherung?

Bei einem tatsächlichen oder vermuteten strafrechtlich relevanten Tatbestand wird das betroffene Boot von der zuständigen Behörde häufig vorläufig beschlagnahmt. Ist es beispielsweise zu einem Unfall oder einer Kollision mit einer anderen Yacht gekommen, wird Ihr Boot meist bis zur Klärung des Tatbestandes an die Kette gelegt.

Je nach Sachlage dauert die Yacht-Beschlagnahme bis zur Klärung unterschiedlich lange. Zwar können Sie die Kaution zahlen, damit das Boot freigegeben wird, jedoch kann diese schnell sehr hoch ausfallen.

In einigen Ländern können auch bereits Verstöße gegen Umweltgesetze oder Einreisebestimmungen zur Konfiszierung der Yacht führen. 

In einem solchen Fall ist eine Yacht-Beschlagnahmeversicherung überaus sinnvoll und vor allem für Bootseigner empfehlenswert, die häufiger in internationalen Gewässern segeln und ggf. mit fremden Behörden in Berührung kommen.

Wurde Ihr Boot beschlagnahmt, greift die Beschlagnahmeversicherung und hinterlegt eine Strafkaution, so dass Ihr eigenes Vermögen geschützt wird und Sie von etwaigen Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben. Bei den meisten Yacht-Beschlagnahmeversicherungen sind Sie zudem bei Schäden versichert, die während oder durch die Beschlagnahme selbst entstehen. Die Höhe der Deckungssumme kann je nach Anbieter variieren.

Wann sollte die Versicherung am besten abgeschlossen werden?

Wenn Sie mit Ihrem Segelboot vermehrt in fremden Ländern unterwegs sind, sollten Sie eine Yacht-Beschlagnahmeversicherung bereits vor Antritt Ihres Törns abschließen, um vor den teilweise drastischen Schritten verschiedener Behörden geschützt zu sein.

Auf diese Weise vermeiden Sie Schwierigkeiten und hohe Kosten, wenn Sie bereits im Ausland sind und Ihnen im Falle eines Tatbestandes eine Beschlagnahme droht.

Informieren Sie sich also rechtzeitig und nehmen Sie Kontakt zu einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl auf. Die Wartezeiten bis zum Inkrafttreten der Versicherung können je nach Unternehmen und Versicherung unterschiedlich ausfallen, deswegen gilt: Je früher, desto besser. Ist die Yacht-Beschlagnahmeversicherung einmal abgeschlossen, gilt der Versicherungsschutz und Sie können Ihren nächsten Segeltörn in internationalen Gewässern sorgenfrei antreten.

Was muss beim Vertragsabschluss beachtet werden?

Beim Abschluss einer Yacht-Beschlagnahmeversicherung gilt, dass Sie die Vertragsbedingungen stets im Detail unter die Lupe nehmen sollten. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie nach Abschluss keine bösen Überraschungen erwarten. Dabei sollten Sie unter anderem folgende Fragen berücksichtigen:

 

  • In welchem Fahrtgebiet gilt der Versicherungsschutz?
  • Was ist versichert und was nicht?
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme?
  • Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  • Welche Fälle sind nicht versichert?
  • Welche Verpflichtungen haben Sie als Versicherter?
  • Wann ist die Versicherungsprämie zu zahlen?
  • Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Yacht-Beschlagnahmeversicherung: beschlagnahmte Segeyacht

Beim Vertragsabschluss auf das Kleingedruckte achten

Yacht-Beschlagnahmeversicherung: Kleingedrucktes im Vertrag

Achten Sie darüber hinaus auch auf das Kleingedruckte und sonstige Regelungen in Ihrem Vertrag. Die folgenden Begriffe sollten Sie deswegen unbedingt kennen:

  • Persönliche Effekte – persönliche Wertgegenstände auf dem Boot, die nicht direkt zur Ausstattung gehören, aber mitversichert sein sollten
  • Fahrtgebiet – das vereinbarte Revier, in dem der Schutz der Yacht-Beschlagnahmeversicherung besteht
  • Folgeschäden – die erst nach dem eigentlichen Ereignis eintreten
  • Totalverlust – liegt vor, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden am Boot entstanden ist
  • Selbstbeteiligung – finanzielle Beteiligung des Versicherten in einem Schadensfall

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Wie bei anderen Bootsversicherungen, richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach der jeweiligen Deckungssumme und der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung im Schadensfall. Aus diesem Grund lässt sich pauschal nicht sagen, mit welchen Kosten genau zu rechnen ist. Wenn Sie Angebote bei einem Versicherungsanbieter anfordern, kann es sein, dass Sie auch Angaben zu Ihrem Boot oder zum Fahrtgebiet machen müssen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich die Zeit nehmen, um Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie beim Abschluss einer Yacht-Beschlagnahmeversicherung im Endeffekt vom besten Preis-Leistungsverhältnis profitieren.

Nun können Sie im Falle einer Beschlagnahme einen kühlen Kopf bewahren und wissen, was zu tun ist. Bei der Auswahl Ihrer Yacht-Beschlagnahmeversicherung wünscht das Team von segeln360.de viel Spaß. Haben Sie einen sicheren nächsten Törn!

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